• dumdum666@kbin.social
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    9 months ago

    „Bei gravierenden Ereignissen, welche die Öffentliche Sicherheit oder Gesundheit gefährden, können Regierungen Notstandsgesetze anwenden, welche neben der Versammlungsfreiheit auch das Demonstrationsrecht einschränken. Die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und des Demonstrationsrechts während der Corona-Krise sind jedoch Einschränkungen einzelner Grundrechte und nicht mit den Notstandsgesetzen zu verwechseln, die weiter gefasst sind. Diese Gesetze wurden am 28. Juni 1968 verabschiedet, Anwendung fanden sie bislang noch nie.[2][3]“

    https://de.wikipedia.org/wiki/Demonstration

    • rhabarba@feddit.de
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      9 months ago

      Einschränkungen einzelner Grundrechte

      Ich glaube, irgendwer versteht das Wort “Grundrechte” nicht, und ich bin mir nicht ganz sicher, wer es ist, tippe aber auf die Regierung.